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Teilnahmebedingungen „Münsterland Giro“

Teilnahmebedingungen „Münsterland Giro“

Wichtiger Hinweis

Dieses Gewinnspiel wird nicht von Facebook veranstaltet und steht in keiner direkten Verbindung zu Facebook. Der Empfänger Ihrer Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. Ebenso steht Facebook in diesem Rahmen nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Veranstalter

Veranstalter dieses Wettbewerbes ist die Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG, Am Waldstadion 1, 32805 Horn-Bad Meinberg – Folgend der Veranstalter genannt. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen. Lesen Sie bitte darüber hinaus die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Minderjährige dürfen vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen teilnehmen, wenn ihre gesetzlichen Vertreter zustimmen. Sollte die berechtigte Annahme bestehen, dass ein Teilnehmer mehr als die üblichen, jedem zur Verfügung stehenden Mittel anwendet um zu gewinnen, droht diesem Teilnehmer der Ausschluss vom Gewinnspiel.

Ablauf der Aktion

Der Teilnehmer gibt unter dem Facebook-Post zu diesem Gewinnspiel einen Kommentar ab, in dem er drei seiner Facebook-Freunde markiert. Zusätzlich vergibt der Teilnehmer einen “Like” für die offizielle Bad Meinberger Facebook-Seite (www.facebook.com/badmeinberger.mineralwasser). Der Veranstalter nimmt eine redaktionelle Auswahl des, nach seiner Meinung nach gelungensten Beitrags vor und bestimmt nach eigenem Ermessen den Gewinner. Gewertet werden nur Kommentare unter dem Wettbewerbs-Post, keine sonstigen Beiträge oder Einsendungen an anderer Stelle. Teilnahmeschluss ist der 12.09.2016 um 24:00. Später eingegangene Kommentare werden nicht gewertet.

Gewinn und Voraussetzungen für den rechtmäßigen Erhalt des Gewinns

Bei der Aktion kann Folgendes gewonnen werden: Eine Teilnahmeberechtigung für eine „Jedermann-Strecke“ beim „Sparkassen Münsterland Giro“. Die Teilnehmer erklären sich bereit, dass von dem „Rennen“ Bildmaterial angefertigt wird, welches für die Berichterstattung über das Gewinnspiel und für Werbezwecke verwendet wird.

Alternative Gewinnauszahlung / Änderungen am Gewinn

Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist grundsätzlich nicht möglich, soweit nicht hier anders beschrieben. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns.

Änderung der Teilnahmebedingungen / des Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt für die Zukunft zu ändern. Zudem behält sich der Veranstalter vor, jederzeit und ohne Vorankündigung das Gewinnspiel abzubrechen. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Dem Teilnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität des Wettbewerbs gefährden.

Schadensersatz

Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und auf die Haftung für vertragswesentliche Leistung beschränkt.

Schlussbestimmungen

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht gültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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